Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen
Flüssiggas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Einrichtungen wie z. B. Verkaufswagen und –ständen, Büro- und Konferenzfahrzeugen, Fahrerkabinen von Lkw usw. eingesetzt. Die einfache Handhabung dieser Gasanlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von unter Druck gespeicherten verflüssigten brennbaren Gasen ausgehen kann.
Die gesamte Flüssiggasanlage ist daher mindestens alle zwei Jahre wiederkehrend durch eine befähigte Personen zu überprüfen (Prüfbescheinigung). Die Prüfbescheinigungen sind den zuständigen Personen vorzulegen.
Geltende Vorschriften
Für Unternehmer mit Beschäftigten (Arbeitgeber)
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
- Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“
Für Unternehmer ohne Beschäftigte (Selbständige)
- Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“